VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Artikelnummer: VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011
Beschreibung
VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
ANHANG V Textilerzeugnisse, für die keine Etikettierung oder Kennzeichnung vorgeschrieben ist (gemäß Artikel 17 Absatz 2)
12. Textilerzeugnisse für Verstärkungen und Versteifungen
13. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind 14. Gamaschen
15. Verpackungsmaterial, nicht neu und als solches verkauft
16. Leder- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen
17. Reiseartikel, aus Spinnstoffen
22. Spielzeug
23. Textile Teile von Schuhwaren
27. Kosmetiktäschchen
29. Futterale bzw. Etuis für Brillen, Zigaretten und Zigarren, Feuerzeuge und Kämme, aus Gewebe
31. Schutzartikel für den Sport, ausgenommen Handschuhe
32. Toilettenbeutel
33. Schuhputzbeutel
37. Textilerzeugnisse, einschließlich Seile, Taue und Bindfäden (vorbehaltlich Anhang VI Nummer 12), die normalerweise bestimmt sind: a) zur Verwendung als Werkzeug bei der Herstellung und der Verarbeitung von Gütern; b) zum Einbau in Maschinen, Anlagen (für Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung usw.), Haushaltsgeräte und andere Geräte, Fahrzeuge und andere Transportmittel oder zum Betrieb, zur Wartung oder zur Ausrüstung dieser Geräte, mit Ausnahme von Planen und Textilzubehör für Kraftfahrzeuge, das getrennt von den Fahrzeugen verkauft wird
38. Textilerzeugnisse für den Schutz und die Sicherheit, wie z. B. Sicherheitsgurte, Fallschirme, Schwimmwesten, Not rutschen, Brandschutzvorrichtungen, kugelsichere Westen, besondere Schutzanzüge (z. B. Feuerschutz, Schutz vor Chemikalien oder anderen Sicherheitsrisiken
41. Textilwaren für Tiere
42. Fahnen und Banner