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VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Artikelnummer: VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011

Beschreibung

VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1007/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. September 2011 über die Bezeichnungen von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 73/44/EWG des Rates und der Richtlinien 96/73/EG und 2008/121/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)


ANHANG V Textilerzeugnisse, für die keine Etikettierung oder Kennzeichnung vorgeschrieben ist (gemäß Artikel 17 Absatz 2)


12. Textilerzeugnisse für Verstärkungen und Versteifungen

13. Gebrauchte, konfektionierte Textilerzeugnisse, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind 14. Gamaschen

15. Verpackungsmaterial, nicht neu und als solches verkauft

16. Leder- und Sattlerwaren, aus Spinnstoffen

17. Reiseartikel, aus Spinnstoffen

22. Spielzeug

23. Textile Teile von Schuhwaren

27. Kosmetiktäschchen

29. Futterale bzw. Etuis für Brillen, Zigaretten und Zigarren, Feuerzeuge und Kämme, aus Gewebe

31. Schutzartikel für den Sport, ausgenommen Handschuhe

32. Toilettenbeutel

33. Schuhputzbeutel

37. Textilerzeugnisse, einschließlich Seile, Taue und Bindfäden (vorbehaltlich Anhang VI Nummer 12), die normalerweise bestimmt sind: a) zur Verwendung als Werkzeug bei der Herstellung und der Verarbeitung von Gütern; b) zum Einbau in Maschinen, Anlagen (für Heizung, Klimatisierung, Beleuchtung usw.), Haushaltsgeräte und andere Geräte, Fahrzeuge und andere Transportmittel oder zum Betrieb, zur Wartung oder zur Ausrüstung dieser Geräte, mit Ausnahme von Planen und Textilzubehör für Kraftfahrzeuge, das getrennt von den Fahrzeugen verkauft wird

38. Textilerzeugnisse für den Schutz und die Sicherheit, wie z. B. Sicherheitsgurte, Fallschirme, Schwimmwesten, Not rutschen, Brandschutzvorrichtungen, kugelsichere Westen, besondere Schutzanzüge (z. B. Feuerschutz, Schutz vor Chemikalien oder anderen Sicherheitsrisiken

41. Textilwaren für Tiere

42. Fahnen und Banner